Marktverordnung

  • Jeder kann seine Waren zum Verkauf anbieten (Lebensmittel und Ähnliches nur auf Anfrage).

 

  • Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen bzw. die Marktordnung anerkannt.

 

  • Die Vergabe der Marktplätze erfolgt durch die Marktaufsicht.

 

  • Plätze, die reserviert waren, aber bis 8.30 Uhr nicht belegt wurden, können durch die Marktaufsicht neu vergeben werden.

 

  • Es sind die gesetzlichen arbeits- und gewerblichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

 

  • Jeder Stand muss für die komplette Marktdauer mit vollständiger Anschrift versehen sein.

 

  • Werbung jeder Art ist nur für den eigenen Stand, am Markttag, im Marktbereich möglich.

 

  • Bei höherer Gewalt und Ereignissen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann seine Veranstaltung abgesagt werden. Vorzeitiger Abruch bzw. behördlich bestimmter Abruch befreien nicht vom Standgeld; Rückerstattungen des Standgeldes finden nicht statt.

 

  • Bei der Zulassung des Ausstellers zum Marktgelände hat der Aussteller die Standmiete zu entrichten.

 

  • Die Zugänge, Einfahrten etc. sind auch beim Auf- und Abbau der Marktstände frei zu halten.

 

  • Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten, mündlich, schriftlich oder per Lautsprecher sind zu befolgen.

 

  • Für die Reinigung des Standes ist der Aussteller zuständig. Muss der Standplatz durch den Veranstalter gereinigt werden, trägt der Aussteller die Kosten. Kaution für die Reinigung kann verlangt werden, wird am Ende der Veranstaltung nach Platzkontrolle zurückgezahlt.

 

  • Für den ordnungsgemäßen Verlauf des Marktes sorgt der Veranstalter (ausgeschlossen sind Diebstahl und Beschädigungen). Für die Bewachung und Beaufsichtigung des Standes ist der Anbieter verantwortlich. Der Anbieter haftet für jeden Schaden, den er selbst anrichtet.

 

  • Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Schachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Keine Haftung für Ausstellungsgut und Ausrüstung des Anbieters.

 

  • Während der Marktzeit darf nicht auf- und abgebaut werden.

 

  • Marktzeit:
Samstag 10:00 - 16:00 Uhr
Sonntag 11:00 - 17:00 Uhr